Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Raschau-Markersbach Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Markersbacher Talblick“ in der Gemeinde Raschau-Markersbach
Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Raschau-Markersbach
Öffentliche Auslegung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Markersbacher Talblick“ in der Gemeinde Raschau‑Markersbach gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
In der Zeit vom 15.02.2021 – 19.03.2021 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Markersbacher Talblick“in der Gemeinde Raschau-Markersbach in der Fassung vom Januar 2021 mit Begründung inklusive Anlage I und Anlage II sowie Umweltbericht im Rathaus der Gemeinde Raschau-Markersbach, Hauptstraße 71, im Bauamt Zimmer 11-13 zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten
Montag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Sollte es während der Auslegungszeit, aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie, Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 03774 – 8401-0 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:
www.raschau-markersbach.de-> Verwaltung & Politik -> Informationen -> Bauleitplanungen
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
www.bauleitplanung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Markersbacher Talblick“ einsehen sowie Stellung-nahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.
Die Mitteilung kann auch elektronisch an l.richter@raschau-markersbach.de übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Markersbacher Talblick“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberück-sichtigt bleiben.
Raschau-Markersbach, den 21.01.2021
Tröger
Bürgermeister